Geschichte und Geschlechter
Die Genossame Galgenen ist eine der zahlreichen «öffentlich-rechtlichen Körperschaften» im Kanton Schwyz. Diese Körperschaften – darunter versteht man nebst den Genossamen auch Korporationen – haben eine grosse regionale Bedeutung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft. Sie sind auch massgebend in der baulichen Entwicklung vieler Gemeinden eingebunden (Bauzonen, Erschliessungen).
Die Genossame Galgenen wurde 1448 erstmals schriftlich erwähnt.
Bis Anfang der 1990er-Jahre waren nur männliche Personen mit den Geschlechternamen Düggelin, Hegner, Kessler, Krieg, Rüttimann, Schätti, Schwyter, Stählin, Ziegler als so genannte «Genossenbürger» berechtigt, sofern sie – nebst der Einhaltung noch anderer Bedingungen – in der Gemeinde Galgenen wohnten. In einem ersten Schritt Richtung Gleichberechtigung wurden dann auch weibliche Personen in der Genossame aufgenommen, deren Ledigname einem der genannten Geschlechternamen entsprach.
Seit 2007, als Folge eines Bundesgerichtentscheids, können nun auch die Frauen das «Genossenbürgerrecht» weitervererben. Anstelle des altrechtlichen Ausdrucks «Genossenbürger» verwenden wir den Begriff «Mitglied». Zählte unsere Körperschaft damals rund 300 Genossenbürger, sind im Verzeichnis per 31.12.2020 total 671 Mitglieder aufgeführt.
Zur Genossame Galgenen gehören die Liegenschaften Unter Vorauen, Schlosswis, Chürzi, Hämeli, Chirchacher, Paradis, Acheren-Nord und Acheren-Süd, alle in der Gemeinde Galgenen liegend. Weitere landwirtschaftliche Pachtgebiete befinden sich in Schübelbach, Tuggen und Feusisberg. Die Waldflächen erstrecken sich in West-Ost-Richtung vom Spreitenbach bis zur Wägitaler Aa.