Seit dem 1.1.2008 gelten die folgenden Aufnahmebedingungen:
Die Genossame Galgenen führt zwei verschiedene Mitgliederverzeichnisse. Wer ins Verzeichnis der mitverwaltungsberechtigten Mitglieder aufgenommen werden möchte, muss
- ein Gesuch um Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis stellen; Formular Aufnahmegesuch
- eine unmittelbare Abstammung im Sinne von Art. 252 ZGB von einem Mitglied der Genossame nachweisen, das in einem der beiden Mitgliederverzeichnisse aufgeführt ist;
- das Schweizer Bürgerrecht besitzen;
- das 20. Altersjahr erfüllt haben;
- in der Gemeinde 8854 Galgenen den Wohnsitz haben;
- eine Aufnahmegebühr von 300 Fr. einbezahlt haben.
Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Galgenen, die aber sämtliche anderen Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme ins Verzeichnis der nicht mitverwaltungsberechtigten Mitglieder beantragen.
Bei Unklarheiten bitten wir Sie sich vor der Überweisung der Aufnahmegebühr mit dem Sekretariat in Verbindung zu setzen.
Genossame Galgenen, Sekretariat, Unterfeldhof 2, 8854 Galgenen - Telefon 055 460 24 23 -